AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Betreuungs- und Verwahrungsvertrag
§ 1 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Pfötchenpension zustande.
Der Vertrag kommt per Internetbuchung (online -> Buchung) und dessen schriftlicher Bestätigung (online) zustande.
Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.
§ 2 Gegenstand des Vertrags
Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung, Animation und Betreuung des Hundes.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Die Pension ist verpflichtet, den vereinbarten Platz für das Tier bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte. Eine Unterbringung des Tieres mit anderen sowie die die im Rahmen der Ausläufe vorgenommenen Zusammenstellung der Artgenossen liegen im ordnungsgemäßen Ermessen der Pension unter Beachtung der Buchung und Wünsche des Kunden.
- Das Ein- sowie Auschecken der Tiere ist durch den Kunden wie folgt möglich:
Werktags Montag – Freitag 10:00 Uhr – 12:00 und 14:00 – 17:30 Uhr
samstags 10:00 Uhr – 12:00 und 16:00 – 17:30 Uhr
Die Zeiten sind im Voraus abzuklären.
Es besteht die Möglichkeit einen Bring- und Abholtermin außerhalb dieser Zeiten zu vereinbaren. Ein Anspruch besteht darauf nicht.
- Der Kunde ist verpflichtet, den für den gebuchten Leistungsumfang der Pension den geltenden Preis bei der Pension zu zahlen.
- Die Preisliste sowie der geschuldete Leistungsumfang des Verwahrungs- und Betreuungsvertrages ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste und ggf. Absprache.
- Der Anreisetag wird ebenfalls nach Tagessatz abgerechnet, ebenso der Abreisetag. Die Abrechnung erfolgt nach Tagen (nicht Nächten).
- Die Preise schließen die jeweilige aktuelle Mehrwertsteuer mit ein. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen.
- Bei Beendigung des Aufenthaltes erfolgt die Gesamtabrechnung unter Berücksichtigung bereits erfolgter Teil-/Anzahlungen. Die Summe ist in bar oder per EC-Cash zu begleichen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Bei Missachtung wird eine angemessene Gebühr fällig.
- Eine Unterbringung von schwer kranken, infektiösen Tieren sowie läufigen Hündinnen ist nicht möglich.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemeine Tagespreis, so kann die Pension den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen.
- Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der Tiere, Aufenthaltsdauer, Leistungen wünscht und die Pension dem zustimmt. Gleichfalls behält sich die Pension die Anpassung des Preises vor, soweit die vom Kunden getätigten Angaben/Klassifizierungen des jeweiligen Hundes laut Buchung nicht stimmt oder sich im Laufe des Aufenthalts des Hundes in der Pension verändert.
- Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.
- Sollte der vereinbarte Pensionsaufenthaltes des Tieres überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich eine Verlängerung des Aufenthalts beantragt haben (was der Pension frei steht anzunehmen), ist diese berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen oder den Besitz an dem Tier zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Ist die in Anspruchnahme eines Tierarztes nötig, um das Wohl des Tieres sicherzustellen oder nicht zu gefährden, so sind die Kosten hierfür vom Kunden zu übernehmen. Diese Kosten werden vom Tierarzt direkt an den Kunden berechnet.
Der Kunde ermächtigt die Pension entsprechend, notwendige Daten an den Tierarzt herauszugeben.
Der Kunde ermächtigt die Pension, das Tier von einer Tierarztpraxis, nach Wahl der Pension, behandeln zu lassen.
- Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.
- Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
- Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag schriftlich zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat die Pension die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung und Vergabe des Platzes anzurechnen.
Bei Rücktritt vor Reisebeginn oder Nichtantritt wird der Schaden gemäß BGB § 651 Abs. 2 in Rechnung gestellt:
- Bei Nichtantritt der gebuchten Leistung: 80 % der Gesamtsumme
- Stornierung bis zu 4 Wochen vor der gebuchten Leistung: 80 % der Gesamtsumme
- Stornierung bis zu 8 Wochen vor der gebuchten Leistung: 50 % der Gesamtsumme
Unbeschadet bleibt Ihr Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung.
Die Stornierung hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen.
§ 5 Rücktritt der Pension
Sofern ein Rücktrittrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist die Pension berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Die Pension begründeten Anlass zur Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb die Sicherheit, oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist. Die Pension hat den Kunden von der Ausübung der rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen
Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
§ 6 Haftung
Soweit Dritte die Pension für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis die Pension von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass der Pension der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgen direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt die Pension entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben.
Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden der Pfötchenpension soweit deren Tiere oder sonstige Werte und Rechte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollte. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt der Pension auch für solche Schäden, welche dem Personal der Pension und dessen Ausstattung daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden der Pension sei ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. Die Pension ist jedoch nicht verpflichtet sich auf Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.
Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (Beißen eines Hundes gegenüber dem Personal) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht der Pension aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung des Personals nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, das Tier schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist die Pension im Interesse des Eigenschutzes seines Personals berechtigt, das Tier in einer Einzelunterbringung unterzubringen und die vertraglichen Leistungen in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird.
Die Pension ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet eines Schadens an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde, der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko in die Pension verbringt auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber der Pension, die insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des eigenen Personals haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedener Tiere ergeben. Die Pension haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tiers, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden oder Kosten. Die Pension hat hinsichtlich ihrer Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.
Bei Vorfällen mit Verletzungen des Tieres muss der Kunde die Kosten in vollem Umfang übernehmen. Beißvorfälle mit Menschen werden dem Ordnungsamt gemeldet.
Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren mögliche Verletzungsfolgen.
Die Pfötchenpension Meinholz hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die nicht für Verletzungen und Beißvorfälle von Tieren untereinander eintritt. Verletzungen durch andere Tiere gehören zum Risiko der Gruppenhaltung. Dieses Risiko ist vom Halter zu tragen.
§ 7 Tierärztliche Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen der Pension einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. Die Pension wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt im Namen und auf Rechnung des Kunden den Haustierarzt der mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde die Pension im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und/oder Weiter-Behandlungen Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Tieres zu beauftragen und diese zu verpflichten so dies entsprechend dem Befund der vorangegangenen Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte.
Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an die Pension die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Tieres herangetragen werden, ist die Pension berechtigt, die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann.
Im Fall des Versterbens eines Tieres ist die Pension zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.
Soweit die Pension für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde die Pension von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selbst nicht hätte durchführen lassen.
Der Impfpass des Tieres muss bei Aushändigung des Tieres der Pension übergeben werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendige Impfungen des Tieres nicht aufgeführt sein, ist die Pension berechtigt, das Tier nicht in Verwahrung zu nehmen.
Erforderliche Impfungen sind:
Tollwut, Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Hepatitis „HCC“ (Hepatitis contagiosa canis (Hcc; Syn: „Ansteckende Leberentzündung der Hunde“)
Gewünschte Impfung ist die Impfung gegen Zwingerhusten (nasal).
Der Kunde sichert zu, dass der Hund regelmäßig entwurmt wird.
§ 8 Datenspeicherung
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen Daten durch die Pfötchenpension sowie der mit der Abwicklung und Durchführung des Aufenthaltes in der Pension beauftragten Unternehmen.
§ 9 Fotos, Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Fotos, Film- und Tonaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellen wurden -gleich zu welchem Zweck. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
§ 10 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich uns zulässig, der Sitz der Pfötchenpension Meinholz. Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelungen gerecht werden.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.